ZPW

Willkommen in meiner kleinen Büchsenmacherei.

Sehr geehrte Kunden,

aus gegebenen Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass wir seit dem 01.09.2020 neue Vorgaben durch das deutsche Waffengesetz haben.

Aufgrund dieser neuen Gesetzgebung ist es zwingend erforderlich, dass Sie für einen Waffenerwerb, einen Waffenverkauf oder für eine Reparatur, bei der Ihre Waffe bei uns verbleiben muss, nachfolgende Daten mitbringen müssen:

P-ID – (Personen ID) Diese finden Sie häufig bereits auf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis

E-ID – (Erlaubnis ID) Diese finden Sie häufig bereits auf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis

W-ID – (Waffen ID) Sollte Ihnen ihre Waffenbehörde diese nicht in Form von Stammdatenblättern bereitgestellt haben, müssen Sie diese für die zu Verkaufende/Reparierende Waffe bei Ihrer Waffenbehörde erfragen

T-ID – (Teile ID) Sollte Ihnen ihre Waffenbehörde diese nicht in Form von Stammdatenblättern bereitgestellt haben, müssen Sie diese für die zu Verkaufende/Reparierende Waffe bei Ihrer Waffenbehörde erfragen

Sollten Sie weder eine P-ID oder eine E-ID auf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis vorfinden, ist diese ebenfalls bei Ihrer Waffenbehörde zu erfragen. Nicht alle Waffenbehörde sind in der Lage diese vom VDB erwähnten Stammdatenbläter zu erzeugen und zu verschicken.

Ohne diese ID´s kann ich Ihnen keine Waffe verkaufen (P und E ID), keine Waffen ankaufen oder zur Reparatur annehmen (P, E, W und ggf. T ID).

Wir bitte um Ihr Verständnis.

Ihr Timo Zindel
Büchsenmachermeister